Steuerliche Förderung

Wenn Sie energetische Sanierungsmaßnahmen, wie einen Fenstertausch, durchführen, können Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung von einer steuerlichen Förderung in Höhe von 20% Ihrer Ausgaben profitieren.

Das staatliche Klimaschutzprogramm unterstützt die Modernisierung von Häusern und Wohnungen mit ausgeweiteten Förderprogrammen. Auch die Erneuerung von Fenstern und Türen wird als 'Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung' steuerlich gefördert. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Sie 20% der Kosten für energetische Maßnahmen steuerlich absetzen. Die maximale Förderung beträgt insgesamt 40.000 Euro.
Neben den technischen Vorgaben ist Voraussetzung, dass Sie Eigentümer des Hauses/Wohnung sind und selbst darin wohnen.
Als Fachunternehmen erfüllen wir die geforderten fachlichen Voraussetzungen und können Ihnen eine Bescheinigung über die ausgeführten energetischen Maßnahmen für das Finanzamt ausstellen.
Im Gegensatz zu stattlichen Förderprogrammen muss die steuerliche Förderung nicht vorab genehmigt werden. Falls Sie für die energetische Maßnahme schon ein Förderprogramm der KfW oder Bafa nutzen, gilt dieser Steuervorteil allerdings nicht. Eine Maßnahme kann nicht doppelt staatlich gefördert werden. 



Weitere Infos und Vorgaben zur steuerlichen Förderung finden Sie hier: Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen